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Der 12. Februar 1934

Die großen politischen und ideologischen Gegensätzlichkeiten zwischen Sozialdemokraten und Christlichsozialen entluden sich im Februar 1934 zum Bürgerkrieg. Die Rahmenbedingungen, unter denen sich diese Auseinandersetzung zuspitzte, schwelten bereits seit Jahren. Aufseiten der Sozialdemokraten herrschte eine Radikalität der Worte, die von konservativer Seite bewusst oder unbewusst missverstanden wurde. Die Christlichsozialen wiederum setzten auf radikale Taten: Die Ausschaltung des Parlamentarismus am 4. März 1933, das Verbot des Republikanischen Schutzbundes am 30. März 1933 oder der schon 1930 stattgefundene Korneuburger Eid seinen dafür als Beispiele erwähnt.

Bereits Ende Jänner 1934 wurde auf Anweisung von Emil Fey mit gezielten Durchsuchungen von sozialdemokratischen Parteihäusern und Privatwohnungen begonnen. Verhaftungen und Beschlagnahmung von Parteimaterialien standen an der Tagesordnung. Als sich sozialdemokratische Schutzbündler rund um Richard Bernaschek einer solchen Durchsuchung der Heimwehr im Linzer Parteiheim „Hotel Schiff“ widersetzten, brachen am 12. Februar die ersten Kampfhandlungen aus.

Nach Linz folgten weitere bewaffnete Aufstände in Wien, Steyr, St. Pölten, Kapfenberg und Bruck an der Mur. Aufstände in Wiener Arbeiterheimen und Gemeindebauten wurden teilweise blutig mit Artillerieeinsatz niedergekämpft. Am frühen Nachmittag des 12. Februars wurde zudem das Standrecht verhängt. Bedeutende Anführer des Widerstands, wie beispielsweise Koloman Wallisch, wurden hingerichtet. Dabei wurden schwer verwundete Sozialdemokraten zur Abschreckung mit einer Bahre zum Galgen getragen.

Die Aufstandsbewegung scheiterte vor allem daran, dass der ausgerufene Generalstreik nicht in die Realität umgesetzt werden konnte. Die Flucht hochrangiger Sozialdemokraten (u. a. Otto Bauer) ins Ausland wurde zudem von zahlreichen Februarkämpfern als mangelnde Solidarität empfunden.

Nach dem niedergeschlagenen Aufstand wurden die sozialdemokratische Partei, die Gewerkschaften und alle weiteren sozialdemokratischen Organisationen in Österreich verboten. Es folgte die Ausrufung der Maiverfassung, welche die Grundlage für den Ständestaat und das Einparteiensystem der Vaterländischen Front bildete.